Informationen zum Flugplatz Coburg-Brandensteinsebene EDQC

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Informationen zum Flugplatz Coburg-Brandensteinsebene EDQC

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Der Flugplatz Coburg-Brandensteinsebene, genehmigt als Verkehrslandeplatz, liegt oberhalb der Veste Coburg, inmitten einer Mittelgebirgslandschaft zwischen Thüringer Wald, Rhön und Fichtelgebirge.

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Der Flugplatz (ICAO-Code EDQC) wurde im August 1913 als militärischer Flugstützpunkt durch Herzog Carl Eduard mit einer Flugzeughalle eröffnet. Dabei waren 15.000 Besucher anwesend. Die ersten offiziellen Probeflüge auf der Brandensteinsebene, die in Nachbarschaft zur Veste Coburg liegt, fanden ein Jahr zuvor am 19. Juni 1912 durch Willy Kanitz statt. Im Ersten Weltkrieg war der Flugstützpunkt Ausweichflugplatz für die Gothaer Fliegerersatzabteilung 3. Im Oktober 1924 wurde schließlich der Zivilflugplatz auf der Brandesteinsebene eingeweiht. Er befindet sich heute im Eigentum der Stadt Coburg. Betreiberschaft und Halterschaft liegen seit 2001 beim Aero Club Coburg e. V., der im Jahr 120.000 Euro Betriebskostenzuschuss von der Stadt erhält. Der Flugplatz hatte im Jahr 2011 rund 15.500 Starts und Landungen und kann auf einer Landebahn von über 632 Meter Länge mit Flugzeugen bis zu einem maximalen Abfluggewicht von 5,7 Tonnen angeflogen werden.

Aufgrund der Plateaulage des Flugplatzes sowie der sehr kurzen Landebahn ist die Brandensteinsebene ein Missionsflugplatz der Bundeswehr. Er wird zum Trainining von Starts und Landungen von der Luftwaffe der Bundeswehr regelmäßig mit einer Transall C-160 der Heeresfliegerschule angeflogen.

Veranstaltungen:
Airshow Coburg 4.–5. Juli 2015.
Im Juni 2006 fand auf dem Flugplatz die Deutsche Segelflugmeisterschaft der Frauen statt.

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Um die Wettbewerbsfähigkeit Coburgs zu erhalten, wird ein Aus- bzw. Neubau eines Verkehrslandeplatzes angestrebt. Im Februar 2007 wurde deshalb ein Raumordnungsverfahren eingeleitet und im August 2007 abgeschlossen. Als Standorte werden Neida (nordwestlich von Coburg), Gossenberg (südwestlich der Stadt) und Bieberbach (östlich von Coburg) überprüft. Ein Ausbau des bestehenden Verkehrslandeplatzes Coburg-Brandensteinsebene wurde im Juni 2008 vom Coburger Stadtrat einstimmig abgelehnt. Durch den Ausbau hätte höchstens eine Länge von 1200 Meter für die Start- und Landebahn anstatt der angestrebten 1800 Meter erreicht werden können. Aufgrund der erforderlichen infrastrukturellen Maßnahmen, zum Beispiel Aufschütten größerer Mengen an Erdreich, würde eine Flugplatzerweiterung ungefähr genauso viel kosten wie ein Neubau im Umland mit um 50 % längerer Start- und Landebahn (1800 m). Ein Ausbau des Sonderlandeplatzes Coburg-Steinrücken ist aufgrund benachbarter Naturschutzgebiete und der im Bau befindlichen Schnellfahrstrecke Nürnberg–Erfurt nicht möglich.

Zu Beginn des Jahres 2010 wurde bekannt, dass die für den Verkehrslandeplatz Brandensteinsebene seit 2001 gültige Ausnahmegenehmigung für den Flugbetrieb nach den Vorschriften für den Instrumentenflug über Dezember 2010 hinaus von Seiten des Bundesministerium für Verkehr nicht mehr verlängert werden würde, da es bisher keine Anstrengungen erkennen konnte, „einen richtlinienkonformen Zustand dieses Verkehrslandeplatzes herzustellen.“ Daher beschlossen sowohl der Coburger Stadtrat als auch der Kreistag, gemeinsam mit den Unternehmen Kapp Werkzeugmaschinen und Brose Fahrzeugteile sowie der IHK zu Coburg eine Projektgesellschaft zur Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens bezüglich eines Flugplatzneubaus am Standort Neida zu gründen. Im Juli 2010 teilte das bayerische Wirtschaftsministerium mit, dass es die Ausnahmegenehmigung auch über das Jahr 2010 hinaus gegenüber den zuständigen Entscheidungsstellen befürworten würde.

Am 29. Dezember 2010 wurden per NOTAM alle Instrumentenflugverfahren (An-/Abflug) eingestellt. Der Flugplatz war damit bis auf weiteres nur für den Verkehr nach Sichtflugregeln zugelassen. Nachdem der Umbau mit einer Verkürzung der zuvor 860 Meter langen Start-/Landebahn Anfang Juli fertiggestellt und vom Luftamt Nordbayern abgenommen wurde, sind am AIRAC-Termin 26 Juli 2012 die neuen IFR-Anflugverfahren für die Landebahn 30 inkraftgetreten. Neben der Verkürzung der Bahn auf 632 Meter wurde auch eine verkürzte Anflugbefeuerung für die Hauptlanderichtung 30 in Betrieb genommen.

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Bildquelle: Wikimedia
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